Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Die wichtigsten Dinge in der Praxis sind Unterhaltsfragen, vermögensrechtliche Auseinandersetzungen, Sorge- und Umgangsregelungen und Scheidungsverfahren. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, durch Eheverträge Dinge individuell zu gestalten. Im Einzelnen:

Unterhalt

Unter dem Begriff „Unterhalt“ werden Leistungen verstanden, die den Lebensbedarf einer Person sicherstellen sollen. Das wird insbesondere dann relevant, wenn Paare sich trennen. Bei verheirateten Paaren gibt es Trennungs- bzw. Geschiedenenunterhalt, bei nicht verheirateten Paaren möglicherweise ein Unterhaltsanspruch des Partners, der ein gemeinsames Kind betreut. Darüber hinaus gibt es Kindesunterhalt für minderjährige Kinder bzw. Kinder, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Darüber hinaus nimmt der Elternunterhalt in der Praxis aktuell eine immer größere Stellung ein.

Zugewinn

Der Zugewinnausgleich ist der Ausgleich zwischen den Vermögen der Ehepartner im Falle einer Scheidung. Dem Zugewinnausgleich liegt die Annahme zugrunde, dass beide Ehepartner während der Ehe dazu beitragen, Vermögen zu erwirtschaften. Der Gesetzgeber regelt, dass bei einer Scheidung die Eheleute zu gleichen Teilen von diesem Zugewinn profitieren.

 

Versorgungsausgleich

Beim Versorgungsausgleich geht es um den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung. Jeder der Ehegatten soll aus der erwirtschafteten Altersversorgung einen hälftigen Anspruch erhalten, vergleichbar mit der Vermögensauseinandersetzung im Zugewinn. Dieses Verfahren wird im Scheidungsverfahren von Amts wegen durchgeführt. Nichtsdestotrotz gibt es hier auch die Möglichkeit von individuellen Regelungen.

 
Sorgerecht/Umgangsrecht

Im Sorgerechtsverfahren geht es um die rechtliche Verantwortung minderjährigen Kindern gegenüber. Das Gesetz geht davon aus, dass auch nach Trennung und Scheidung grundsätzlich die gemeinsame elterliche Sorge beibehalten wird. Davon kann im Einzelfall und im Bedarfsfall abgewichen werden. Bei Umgangsregelungen geht es um den tatsächlichen Kontakt i. S. eines Besuchsrechts desjenigen Elternteils, bei dem die Kinder nicht ihren Lebensmittelpunkt haben.

 
Scheidung

Ein Scheidungsverfahren kann durchgeführt werden, wenn Eheleute mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben und beide Eheleute die Ehe als gescheitert ansehen. Im Ausnahmefall kann auch eine kürzere Trennungszeit relevant sein im Rahmen einer Härtefallscheidung.

Wir beraten Sie gern sowohl hinsichtlich der streitigen als auch der einvernehmlichen Auseinandersetzung als auch bei der Gestaltung von Eheverträgen. Sprechen Sie uns bitte gern an.