Allgemeines Zivilrecht

Unter das allgemeine Zivilrecht fallen sämtliche Angelegenheiten, die man aus dem beruflichen oder privaten Alltag kennt. Dazu gehören beispielsweise Probleme mit einem ungewollten Abonnement, dem Telefonanbieter und auch die Abwicklung von Haftpflichtschäden. Hier einige weitere Beispiele:

Kaufrecht

Bei Kauf oder Verkauf von neuen oder gebrauchten Sachen können Probleme mit der Lieferung oder der Zahlung entstehen. Des Weiteren können die Sachen mangelhaft sein oder gar ein weiterer Schaden bestehen.

Wir beraten Käufer und Verkäufer bei derartigen Problemen und setzen berechtigte Ansprüche für Sie soweit erforderlich auch gerichtlich durch.

Werkvertragsrecht

Die Herstellung individueller Sachen oder deren Einbau, z.B. Verlegung von Parkettboden, Bau eines Hauses, Reparatur eines Fahrzeugs etc., gehören zu diesem Rechtsgebiet. Auch dabei können Ausbleiben der Zahlung der Vergütung, Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Mängel problematisch sein.

Wir helfen Handwerkern und Kunden/Bauherrn bei der Lösung der vielfältigen Probleme, durch anwaltliche Beratung, Begleitung bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Mediation oder bei Gerichtsverfahren.

Schadenersatzrecht

Wenn Ihnen unverschuldet ein körperlicher oder finanzieller Schaden entsteht, z.B. ein Sturz bei Glatteis, Fallenlassen einer Vase, Umstürzen eines Baumes, Diebstahl oder Körperverletzung, stehen Ihnen grundsätzlich Ansprüche auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld gegen den Schädiger zu.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Verursacher oder wehren für Sie unberechtigte Ansprüche ab.

Sonstiges

Grundsätzlich beraten wir Sie gerne in sämtlichen Angelegenheiten des Zivilrechts, auch wenn diese vielleicht zuvor nicht konkret benannt sind. Bitte sprechen Sie uns an!