Notar

Unser zwei Notare stellt unseren Kunden Leistungen im Bereich des Erwerbs von Grundstücken (Häuser und Wohnungen) nebst Beurkundung von Grundschulden sowie Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag), Eheverträge/ Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vollmachten, Gründung und laufende Betreuung von Unternehmen (GmbH, UG, E.K., KG, OHG, Vereine etc.), Unterschriftsbeglaubigungen (z.B. für Löschung einer Grundschuld), Beglaubigungen von Urkunden (z.B. Zeugnisse) zur Verfügung und erbringen eine umfassende Beratung in allen entsprechenden Fällen.

Grundstückserwerb

Bei Kauf oder unentgeltlicher Überlassung eines bebauten/unbebauten Grundstücks oder einer Wohnung muss gesetzlich zwingend vorgeschrieben ein notariell beurkundeter Vertrag abgeschlossen werden, denn diese Eigentumsumschreibung ist im Grundbuch einzutragen.

Üblicherweise gehört zum Kaufvertrag auch eine Finanzierung des Kaufpreises. Die finanzierenden Banken fordern für die Darlehen eine Sicherheit, nämlich eine Grundschuld. Da diese ebenfalls im Grundbuch einzutragen ist, muss dafür auch eine notarielle Beurkundung erfolgen.

Wir machen für Sie die gesamte Abwicklung eines Kaufvertrages, d.h. Prüfung des Bestandes im Grundbuch, Anfrage wegen gesetzlicher Vorkaufsrechte, Bestellung einer Vormerkung, Überwachung der Kaufpreiszahlung ggfls. auch über Notaranderkonto, Bestellung von Grundschulden zur Absicherung von Bankdarlehen, Eintragung von zusätzlichen Rechten (z.B. Wegerecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch etc.), Eigentumsumschreibung sowie Löschung von Rechten im Grundbuch.

Verfügung von Todes wegen

Das Gesetz sieht im Todesfall eine bestimmte Reihenfolge der Erben vor. Vielfach ist diese gesetzliche Regelung aber nicht passend, so dass dann eine gesonderte Verfügung von Todes wegen erstellt werden muss.

Eine solche gesonderte Verfügung von Todes wegen wird entweder durch Testament oder durch Erbvertrag geregelt.

Wir beraten Sie, welche konkrete Regelung für Ihre persönliche Situation und Vorstellung am besten ist. Des Weiteren können wir Ihre Erklärungen beurkunden, damit später keine Zweifel an Ihrer Identität, der Testierfähigkeit oder dem Inhalt bestehen. Wir hinterlegen für Sie die Verfügung von Todes wegen beim Amtsgericht.

Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung

Vor Beginn oder während einer Ehe (Ehevertrag) bzw. nach einer Trennung (dann Scheidungsfolgenvereinbarung) können die vielfältigen familienrechtlichen Streitpunkte klar und eindeutig zwischen Ehegatten vertraglich geregelt werden. Jeder Ehegatte weiß dann genau, welche rechtlichen Regelungen im Scheidungsfall eintreten. So kann z.B. die gemeinsame Sorge für ein Kind vereinbart werden, die Höhe und Dauer eines Unterhaltsanspruches oder die Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich), die Aufteilung des Hausrats und sogar die Rentenansprüche (Versorgungsausgleich).

Ein Ehevertrag vor bzw. während der Ehe ist oftmals für Selbstständige / Unternehmer wichtig, damit das Unternehmen vor erheblichen finanziellen Nachteilen durch eine Scheidung bewahrt wird. Auch bei sehr ungleichmäßigen finanziellen Vermögensverhältnissen kann eine eindeutige Regelung sinnvoll sein.

Wir beraten Sie umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten und bewahren als Notar trotzdem unbedingte Neutralität, so dass keine Vertragspartei benachteiligt wird. Wir arbeiten auch gerne mit Rechtsanwälten zusammen, die zuvor jeweils eine Vertragspartei alleine beraten und vertreten haben, um das Ergebnis formgerecht aufzunehmen.

Vollmachten

Für sich selbst handeln dürfen geschäftsfähige Erwachsene. Für minderjährige Kinder ist im Gesetz eindeutig geregelt, dass die Eltern das Kind vertreten. Ansonsten sieht das Gesetz nur eine Betreuung durch einen vom Gericht zu bestellenden Betreuer vor, keine generelle Vertretung. In Fällen des Entfalls der Geschäftsfähigkeit (z.B. bei einigen Krankheiten, Bewusstlosigkeit etc.) ist eine Vertretung sinnvoll um eine gesetzliche Betreuung zu verhindern.

Wir beraten Sie dazu umfassend und beurkunden für Sie dann eine sog. Vorsorgevollmacht.

Allerdings gibt es neben der v.g. allgemeinen Vollmacht (auch Generalvollmacht genannt) auch spezielle Vollmachten. So werden Vollmachten für den Kauf eines Grundstücks, die Ersteigerung einer Wohnung, Vertretung in Unternehmen etc. benötigt.

Wir beraten Sie auch hinsichtlich derartiger spezieller Vollmachten und erstellen und beurkunden diese formgerecht.

Gründung und laufende Betreuung von Unternehmen / Vereine

Alle Unternehmen, welche im Handelsregister einzutragen sind (z.B. GmbH, KG, AG, E.K.), müssen zwingend durch notarielle Beurkundung gegründet und angemeldet werden. Alle wesentlichen Veränderungen bei einem Unternehmen (z.B. Wechsel Geschäftsführer, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung etc.) sind wiederum vom Notar dem Handelsregister anzumelden.

Dies betrifft auch eingetragene Vereine (e.V.) , welche in das Vereinsregister einzutragen sind.

Wir beraten Sie über die verschiedenen Möglichkeiten bei der Gründung eines Unternehmens und erstellen für Sie eine Satzung, melden das Unternehmen beim Handelsregister an und ggfls. auch dessen Liquidation / Löschung sowie alle zwischenzeitlichen Veränderungen. Wir arbeiten auch mit Ihren Rechtsanwälten / Steuerberatern zusammen um die optimale Betreuung zu gewährleisten.

Sonstiges

Darüber hinaus können wir für Sie Unterschriften oder Kopien von Unterlagen beglaubigen, so dass deren Echtheit nachgewiesen werden könnte.