Mietrecht

Mietvertrag

Grundlage eines jeden Mietverhältnisses ist der Mietvertrag. Gibt es Streit zwischen Vermieter und Mieter gilt erst einmal die Regelung im Mietvertrag, bevor das Gesetz zum Tragen kommt. Zudem gibt das Gesetz verschiedene Möglichkeiten vor, welche die Vertragsparteien wählen könnten; erfolgt keine entsprechende Wahl, gilt zumeist der gesetzliche Schutz des Mieters.

Bei der Erstellung von Mietverträgen sollte daher besondere Sorgfalt aufgewandt werden, damit nicht später Nachteile entstehen, welche hätten vermieden werden können.

Wir beraten Sie gern bei der Erstellung und Prüfung von Mietverträgen.

 

Kündigung

Wie bei Beginn eines Mietverhältnisses bestehen auch bei dessen Beendigung einige einzuhaltende gesetzliche Bestimmungen.

Eine Kündigung muss z.B. stets schriftlich erfolgen. Ein Vermieter muss zumeist eine Kündigung auch begründen. Des Weiteren sind die Kündigungsfrist einzuhalten und der rechtzeitige Zugang nachzuweisen.

Wir beraten Sie gern bei der Durchführung einer Kündigung und empfehlen rechtzeitig vor Ausspruch einer Kündigung um Kontaktaufnahme. Wir prüfen auch die Rechtmäßigkeit erhaltener Kündigungen.

 

Schönheitsreparaturen

Der Zustand des Mietobjektes ist wichtig für die Nutzung und den Werterhalt. Mit Schönheitsreparaturen sind regelmäßige Arbeiten am Mietobjekt gemeint, welche durch Abnutzungen aufgrund des normalen, vertragsgemäßen Gebrauchs entstehen. Da laut Gesetz diese Arbeiten dem Vermieter zufallen, aber auf den Mieter abgewälzt werden dürfen, entstehen hierbei häufig Konflikte zwischen den Mietvertragsparteien. Gerade in diesem Bereich werden derzeit laufend neue Gerichtsentscheidungen gefällt, welche zur Veränderung der Rechtslage führen.

Wir beraten Sie gern hinsichtlich der vertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.

 
Mängel / Mietminderung

Immer wieder treten mal Mängel am Mietobjekt auf. Streitig ist dann häufig, wer den Mangel verursacht bzw. ob eine Beseitigung zu erfolgen hat und wie hoch eine angemessene Mietminderung ist.

In diesem Bereich entscheidet zumeist die Beweislage über Erfolg oder Höhe einer Mietminderung. Insbesondere ist zu beachten, dass eine fachgerechte Mangelbeseitigung durchaus erhebliche Kosten verursachen kann.

Wir beraten Sie gern hinsichtlich einer optimalen Sicherung der Beweise und Prüfung berechtigter Ansprüche auf Mangelbeseitigung und Mietminderung.

 

Mietsicherheit (Kaution)

Aufgrund der wirtschaftlichen Situation in Deutschland ist die Mietsicherheit (oder auch Kaution genannt) immer wichtiger. Wenn ein Mieter aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zahlungsfähig ist, kann eine Befriedigung zumeist nur in Höhe der Mietsicherheit erfolgen und darüber hinausgehende Beträge sind nicht realisierbar. Der Mieter dagegen muss eine Mietsicherheit neben den Umzugskosten und der laufenden Miete aufbringen, welches für sich schon eine wirtschaftliche Planung voraussetzt.

Eine Mietsicherheit darf im z.B. Wohnraummietrecht drei Kaltmieten nicht übersteigen und ist vom Vermögen des Vermieters getrennt zu verwahren.

Wir beraten Sie über die Art und Höhe der Mietsicherheit sowie deren Verwertung bzw. Rückforderung.

In der Kanzlei Düwel & Zinger stehen Ihnen zwei langjährig tätige Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht für eine umfassende und kompetente Beratung sowie ggfls. auch gerichtliche Durchsetzung zur Verfügung.